1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich oder fernmündlich erfolgen, muss dann jedoch schriftlich bestätigt werden. Die Anmeldung zu einer Reise durch den Kunden erfolgt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Eventuelle Nebenabreden und Sonderwünsche müssen in der Reisebestätigung schriftlich erfasst sein. Zu einer schriftlichen Reisebestätigung ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.2. Zahlung
- Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, mindestens jedoch €35,-- pro Person zu zahlen.
- Der Restbetrag ist ca. 14 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheines nach §651 k BGB zu zahlen.
- Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des §651 k BGB.
3. Unsere Leistungen
- Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Katalog/Zeitungsanzeige) sowie der Reisebestätigung.
- Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung / Reisebestätigung mit aufzunehmen. Auf Ziffer 1 dieser Reisebedingungen wird Bezug genommen.
4. Leistungsänderungen
- Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
- Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Änderungsgrund zu erklären.
- Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden
- Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Gesamtreisepreises, mindestens € 25,-- pro Person.
- ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Gesamtreisepreises, mindestens € 45,-- pro Person.
- ab 21. Tag bis 7. Tag vor Reisebegin60% des Gesamtreisepreises, mindestens € 60,-- pro Person.
- ab 6. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 75% des Gesamtreisepreises, mindestens € 75,-- pro Person.
Erfolgt der Rücktritt am Tag der Abreise oder durch Nichterscheinen des Reisenden, werden 85% als Entschädigung geschuldet da es sich bei den Reisen der Fa. RTS Travel s.r.o. ausschließlich um Sonderagebote handelt.
- Maßgebend für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter oder deren Erfüllungsgehilfen; die Dauer der Übermittlung ist daher einzukalkulieren. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
- Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluß Änderungen oder Umbuchungen, berechnet der Reiseveranstalter Bearbeitungsgebühr von pro Person € 20,--. Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn wird jede Umbuchung wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt.
7. Ersatzreisende
- Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
- Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
- Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die Teilnahme durch den Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf € 20,--.
8. Mindestteilnehmerzahl
- Ist i den Reisebedingungen des Reiseveranstalters ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
- Eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen muss bei allen Reisen der Fa. RTS Travel s.r.o. gewährleistet sein.
- Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 8 a+b) unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
- Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
- Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 8 d) dem Reiseveranstalter gegenüber unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters geltend zu machen.
- Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 8 d) Gebrauch, so ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
9. Gerichtsstand
- Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Firmensitz verklagen.
- Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Firmensitz des Reiseveranstalters maßgebend.